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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Eine wegen eines Verbrechens zerstrte Burg darf nur mit richterlicher Erlaubnis wieder aufgebaut werden

 # FolioBeschreibung Anzahl 
153vBauen mit und ohne richterliche Erlaubnis. Klage wegen einer geraubten Burg und Abriß einer verurteilten Burg.
 

 
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